Gerichtsurteile

Durch Gerichtsurteile hat das Oberlandesgericht die Ermittlungskosten / Detektivkosten als eine
außergewöhnliche Ausgabe für erstattungspflichtig erklärt, wenn diese zur Aufklärung der Straftaten oder Zivildelikten notwendig waren.

01

Testkäufe reichen in bestimmten Fällen als Beweis, um den Täter zu überführen.

( AG Kaiserslautern 5 CA 119 / 84)

02

Es können Ermittlungskosten auch im privaten Bereich abgesetzt werden, wenn es sich um einen konkreten Strafbestand handelt.

(Amtsgericht Hessen 8 k 3370 / 84)

03

Bei der sogenannten „Schwarzarbeit“ ist die Kündigung des Arbeitnehmers gerechtfertigt, wenn er im Krankheitsfall
eine Nebentätigkeit ausübt.

(LAG Hamm 15 Sa 437 / 91)

04

Ermittlungskosten eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.

(OLG Stuttgart 89, 8 WF 96 / 86)

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