Durch Gerichtsurteile hat das Oberlandesgericht die Ermittlungskosten / Detektivkosten als eine
außergewöhnliche Ausgabe für erstattungspflichtig erklärt, wenn diese zur Aufklärung der Straftaten oder Zivildelikten notwendig waren.
01
( AG Kaiserslautern 5 CA 119 / 84)
02
(Amtsgericht Hessen 8 k 3370 / 84)
03
(LAG Hamm 15 Sa 437 / 91)
04
(OLG Stuttgart 89, 8 WF 96 / 86)
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.